Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn die private Pflegeperson einmal verhindert ist – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit, eines Arzttermins oder einer anderen wichtigen Verpflichtung – muss die Versorgung nicht ausfallen. Pflege Aktiv übernimmt in dieser Zeit die notwendige Ersatzpflege und unterstützt den pflegebedürftigen Menschen zuverlässig in seinem vertrauten Zuhause.
Wann kommt Verhinderungspflege infrage?
Die Verhinderungspflege ist dafür gedacht, pflegende Angehörige vorübergehend zu entlasten, wenn sie die Pflege für eine gewisse Zeit nicht übernehmen können.
Zum Beispiel bei:
Die Ersatzpflege kann dabei auch stundenweise erfolgen.
Wer kann Verhinderungspflege erhalten?
Anspruch besteht grundsätzlich für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Die frühere Voraussetzung, dass die Pflegeperson bereits sechs Monate gepflegt haben musste, besteht seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden. Die Verhinderungspflege kann außerdem bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
